Reitrecht

Geländereiten: Reitrecht in Hessen

Das wichtigste in Kürze: (siehe auch Link unten)

Im Rheingau-Taunus-Kreis besteht eine Kennzeichnungspflicht für alle Reit -und Kutschpferde beim Reiten und Fahren im Wald! Diese Kennzeichen können beim

Wilhelmstraße 24
35683 Dillenburg
Telefon 02771/23055
Fax 02771/6203

angefordert werden.

Reiten ist nur auf Wegen gestattet. Besonders gilt: Es darf nur auf Wegen geritten werden, die dadurch nicht beschädigt werden: Dies sind befestigte Wege, naturfeste Wege (z.B felsiger Untergrund) und Erdwege im trockenen Zustand. Alle Wege müssen mind. 2 m breit sein. Daneben können in Abstimmung mit der Forstbehörde Reitpfade angelegt werden, die nicht fest sein müssen und auch schmaler als 2 m, sie werden von den Reitern gepflegt.

Den genauen Gesetzestext mit Erläuterungen hier (Seiten des VfD)

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